
Die Europäische Union unterhält mit einer Vielzahl von Ländern sogenannte Präferenzabkommen. Der präferenzielle Ursprung einer Ware basiert auf Präferenzabkommen, welche die EU mit einzelnen Staaten oder Staatengruppen abgeschlossen hat. In diesen Abkommen wurden spezielle Zollvergünstigungen (Präferenzen) vereinbart.
Exporteure von Waren mit Sitz in der EU können ihren Kunden im Ausland meist den gesamten Einfuhrzoll ersparen, wenn sie für ihre Ware einen präferenziellen Ursprungsnachweis ausstellen. An der Exportware wirken meist eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen in der EU mit. Die Inanspruchnahme der Zollvorteile (Präferenzen) im Warenverkehr zwischen der EU und bestimmten Drittländern ist an komplizierte Regelungen geknüpft. Daher sind ist die Beachtung der verschiedenen Ursprungsregeln wichtig, ohne deren Erfüllung kein Präferenzpapier ausgestellt werden darf.
Zielgruppe
Dieses Web-Seminar richtet sich an Abteilungsleitende sowie Sachbearbeiter der Vertriebs-, Export-, Verkaufs- und Einkaufsabteilungen.
Ziele und Nutzen
Du lernst, wie du die Abwicklung von Importen und Exporten mit Präferenzländern erfolgreich und effizient gestalten kannst. Du kennst die unterschiedlichen Ursprungsarten sowie entscheidende Begrifflichkeiten und kannst dein Wissen im Arbeitsalltag einbringen.
Inhalte
- Ursprungs- und Präferenzrecht der EU
- Verschiedene Ursprungsarten
- Präferenzabkommen und deren Anwendungsvoraussetzungen
- Lieferantenerklärungen/ Langzeit-Lieferantenerklärungen
- Auskunftsblatt INF 4
- Konsequenzen bei unzulässiger Ausstellung von Präferenznachweisen
- Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED
- Beispiele zur Präferenzkalkulation
Referentin: Christina Raschbacher
Dauer: 1:00h