Die Hauptpunkte dieser Verordnung sind:


Maßnahmen und Anforderungen
Die Ozon-Verordnung hat Regeln und Vorgaben, die in der gesamten Europäischen Union gelten. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass der Einsatz und die damit verbundenen Abgase von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen können, auf ein Minimum reduziert werden.
Grundsätzlich sind Stoffe, die die Ozonschicht schädigen, verboten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. In bestimmten Fällen ist die Verwendung dieser Stoffe erlaubt, wenn es noch keine Alternativen gibt. Diese Ausnahmen werden überwacht.

Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören:

Die Verordnung und die vorgeschlagenen Änderungen sollen sicherstellen, dass die EU ihren Verpflichtungen zum Schutz der Ozonschicht nachkommt und gleichzeitig umweltfreundlichere Praktiken fördert.

Wie wird die neue Verordnung umgesetzt?

Die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden überprüfen, ob die Verbote und Beschränkungen für Ein- und Ausfuhren, die in dieser Regelung festgelegt sind, eingehalten werden. Wenn Produkte zollfrei eingeführt werden sollen, muss das Unternehmen, das in der Zollanmeldung angegeben ist, über die erforderlichen Genehmigungen und Quoten verfügen und im F-Gas-Portal gemäß Artikel 20 registriert sein. Für Importe, die nicht zollfrei sind, gibt der Anmelder in der Zollanmeldung an, wer im F-Gas-Portal registriert ist und die nötigen Quoten besitzt. Im Falle von speziellen Verfahren wie dem Versandverfahren ist das Unternehmen, das über die entsprechenden Quoten oder Genehmigungen gemäß dieser Verordnung verfügt, der Verfahrensinhaber.
Bei Importen von fluorierten Treibhausgasen und Produkten, die diese Gase enthalten oder für ihre Funktion benötigen, müssen in der Zollanmeldung folgende Informationen angegeben werden:

Und wie funktioniert das in der Praxis?

Durch die Neuregelung werden neue Vorschriften und damit einhergehende Prüfmechanismen im Unternehmen, sowie neue Unterlagencodierungen für die Ausfuhr und die Einfuhr, wie z.B. Y792, in Kraft gesetzt.
Wir zeigen dir hier ein klassisches Vorgehen, wie du zum richtigen Ergebnis – und somit zur richtigen Codierung – kommst:

  • EZT- Online öffnen
  • Warennummer suchen
  • Ausfuhrmaßnahmen werden angezeigt
  • Bedingungen prüfen (E013 = Ausfuhrgenehmigung für gelisteten Stoff; Y792 = Besondere Bestimmungen. Code nutzen, wenn der Stoff nicht in der Verordnung genannt ist; Y793 = Stoffe, die die Ozonschicht schädigen, es aber Ausnahmen gelten, bspw. bei privatem Gebrauch.)
  • TARIC- Fußnoten prüfen
  • Export von Waren, die die Ozonschicht schädigen und die im Anhang I gelistet sind, sollen grundsätzlich verboten werden
  • Es gibt Ausnahmen bei der ozonschädigende Stoffe bspw. für Labor & Analysezwecke eingeführt werden dürfen (CD 914)
  • Wenn man mit ozonschädigenden Stoffen handelt, muss Artikel 17.3 beachtet werden und Kennzeichnungspflicht und Dokumentationspflicht einhalten
  • Rechtsvorschriften prüfen
  • Verordnung 2024/590 auswählen
  • Artikel 1 „Gegenstand“ und Artikel 2 „Anwendungsbereich“ prüfen
  • Artikel 4 Abs. 2:„Ausfuhr der in Anhang I aufgeführten ozonabbauenden Stoffe sind verboten“ – Abgesehen von Ausnahmen (Artikel 5)
  • Anhang I nach Stoff suchen, um zu sehen, ob der Stoff gelistet ist.
  • Wenn der Stoff nicht gelistet ist, dann Codierung „Y792“.
  • FAZIT:
    Die neue Ozon Verordnung sorgt aktuell für Verzögerungen, da neue Codierungen und Bestätigungen erforderlich sind. Die Verordnung wird sich vermutlich in den kommenden Jahren immer weiter verschärfen, damit die Klimaziele der EU eingehalten werden können.

    Wann das Auslagern von Zollprozessen lohnenswert sein kann

    Im Laufe unserer Zusammenarbeit mit Unternehmen aller Größen haben wir festgestellt, dass die Gründe für Unternehmen, sich dem Outsourcing von Zollprozessen zuzuwenden, vielfältig sind. Hier teilen wir einige Einsichten aus der Zusammenarbeit mit unseren Kunden: